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ANIMAP – WORUM GEHT ES ?

Mit der Einführung des COVID-Zertifikats droht eine Zweiklassen- Gesellschaft zwischen geimpften und ungeimpften Menschen.
Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer geraten zunehmend in die Pflicht, ihre Kunden zu klassifizieren und Menschen ohne Gesundheitspass den Zutritt zu verwehren. Die heute in der Schweiz geltenden Verfassungsrechte verbieten ein solches Vorgehen und Verhalten im Grundsatz des Diskriminierungsverbotes.

Firmen, welche auf ANIMAP.CH gelistet sind, garantieren mit ihrem Eintrag dafür, auf Diskriminierung zu verzichten, alle Menschen gleich zu behandeln und ihnen ungeachtet ihrer Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung und Weltanschauung freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu gewähren.

Sie verzichten ausdrücklich darauf, Kundinnen und Kunden auf ihren Gesundheitszustand anzusprechen und/oder den Vorweis von Gesundheitsdokumenten zu verlangen. Dabei berufen sie sich auf Artikel 8 (Diskriminierungsverbot) sowie auf Artikel 27 (Wirtschaftsfreiheit) der Schweizerischen Bundesverfassung.

 

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